„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind." Nach §14 der Musterbauordnung sind die Schutzziele des Brandschutzparagraphen Grundlage des Brandschutzes innerhalb eines Raumes.

Der Brandschutz gehört zur integrativen Gestaltung und Planung eines Raumes. Bei frühzeitiger Einflussnahme auf den Entwurf kann die Raumgestaltung konsequent umgesetzt und aufwendige Nachrüstungen oder Mehrkosten vermieden werden. Ein optimales Brandschutzkonzept berücksichtigt dabei die Nutzung eines Gebäudes und bietet ein Gesamtpaket zum Schutz von Personen und Sachwerten.

Nach der Einordnung des Gebäudes in die Gebäudeklassen und der Festlegung der Nutzung eines Raumes müssen die Bauordnung und vorhandene Sonderbau-Richtlinien zur Bewertung der Brandschutzanforderungen herangezogen werden.


Arten des Brandschutzes

Dieser beinhaltet brandschutztechnische Anforderungen an raumabschließende Bauteile zur Trennung von Brandabschnitten und Nutzungseinheiten, sowie Öffnungen in diesen Bauteilen. Vorrangig ist dabei die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und die Rettung von Mensch und Tier zu ermöglichen durch die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege und Treppenräume.

Er beschäftigt sich mit der Zugänglichkeit von Gebäuden, den Angriffswegen der Feuerwehr und den Löschwassermengen für die Rettung und Löscharbeiten.

Dieser legt fest welche technischen Anlagen zur frühzeitigen Alarmierung und sicheren Evakuierung eines Gebäudes erforderlich sind (Freihalten von Rettungswegen von Rauch und Feuer und Verhinderung der Brandausbreitung). Technische Systeme für diesen Bereich sind z.B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Rauchschutz-druckanlagen.

Der organisatorische Brandschutz regelt Maßnahmen für das Verhalten von Nutzern im Brandfall und für Schulungen im Umgang mit Alarmierungseinrichtungen. Dabei werden z.B. eine Brand-schutzordnung und Flucht- und Rettungspläne erstellt, welche den Ablauf der Alarmierung und Evakuierung unterstützten.

  • Akustikberechnung Ausschreiben

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!" (Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987)

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