Raumkonzept Konzertsaal

Konzertsäle gehören mit Theatern und Opernhäusern zu den akustisch anspruchsvollsten Räumen überhaupt. Hier können die geltenden Normen nur reine Anhaltspunkte geben. Es muss auf die gleichmäßig gute raumakustische Qualität bei allen Zuschauerplätzen geachtet werden. Dies wird meist durch aufwendige Computersimulationen zur Verteilung von reflektierenden, absorbierenden und schallstreuenden Oberflächen von Akustikbüros überprüft.


In Räumen von Theatern oder Konzertbauten bietet die DIN EN 12464-1 eine reine Empfehlung an technische Lichtkomponenten der Räumlichkeiten. Für Übungsräume, Umkleiden und den Bühnenbereich (Aufbau) gilt die Anforderung von 300 Lux und die Bestuhlungsbereiche sollten für die Reinigung eine Helligkeit von 200 Lux bieten. Es besteht der Hinweis auf Blendfreiheit und die Vermeidung von Direktblendung bei Make-Up Spiegeln im Umkleidebereich. Die sonstige gestalterische und atmosphärische Lichtplanung dieser Räumlichkeiten obliegt dem Planer/ der Planerin.


In Veranstaltungsstätten muss für Besucher nach der MVO (Muster-Versammlungsstätten-verordnung) eine stündliche Frischluftrate von mindestens 20 m³ je Person und bei Räumen, in denen geraucht werden darf, von mindestens 30 m³ gesichert sein.

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